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Jederzeit erreichbar

Wir sind für Sie da

Wir übernehmen als WAZV die Aufgabe, die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung für die Mitgliedsgemeinden und Mitglieder im Verbandsgebiet Mittleres Nessetal sicherzustellen. Dadurch können wir gewährleisten, dass in etwa 7.000 Einwohner stets mit Frischwasser versorgt sind und die Abwässer von ca. 3.500 Einwohnern kontrolliert geklärt werden.

Gebühren und Satzungen

Transparenz ist uns sehr wichtig – hier finden Sie alle Informationen rund um unsere Gebühren in den Bereichen Trinkwasser und Abwasser. Außerdem haben wir unsere Satzungen noch einmal übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Fragen und Anregungen

Bei allen Fragen und Problemen können Sie sich zu unseren Geschäftszeiten telefonisch an unsere Mitarbeiter wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern. 

Im Notfall

Auch im Havariefall sorgen wir dafür, dass die Trinkwasserversorgung durchgängig gewährleistet wird. Bei Störungen der Versorgung außerhalb unserer Geschäftszeiten oder im Havariefall können Sie unseren Bereitschaftsdienst unter der folgenden Nummer erreichen: (0172) 6420240.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten

Grundsätzlich ist eine ratenweise Tilgung möglich, soweit die Ratenzahlung den Zeitraum von 5 Jahren nicht übersteigt. Bei einer Ratenzahlung von länger als 5 Jahren ist der Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich.

Gemäß § 238 Abgabenordnung (AO) betragen die Stundungszinsen 0,50 % des rückständigen Abgabenbetrages für jeden vollen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet.

Zur Antragstellung füllen Sie bitte das Formular Stundungsantrag für Gebühren aus und senden dieses unterschrieben zurück. Sie erhalten dann umgehend einen Stundungsbescheid mit entsprechender Zinsfestsetzung. Sollte Ihr Antrag Unstimmigkeiten aufweisen, setzen wir uns mit Ihnen vor Bescheiderstellung in Verbindung.